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3. Akkreditierung

Akkreditierung von Studiengängen


Die Akkreditierung beziehungsweise die regelmäßige Reakkreditierung ist das zentrale Instrument zur Sicherstellung der Qualität von Bachelor- und Master-Studiengängen in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen ist eine erfolgreiche Akkreditierung nach den von der Kultusministerkonferenz und dem Akkreditierungsrat erlassenen Regeln eine Vorraussetzung für die Aufnahme des Studienbetriebs in Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor und Master.
Da die Fakultät für Sozialwissenschaft ihr Studienangebot bereits vollständig auf konsekutive Bachelor- und Master-Studiengänge mit modularisierter Struktur umgestellt hat, zählt die Akkreditierung von Studiengängen neben der Lehrberichterstattung zu den zentralen Instrumenten innerhalb des Qualitätsmanagements in Studium und Lehre.
Im Rahmen der Akkreditierung wird geprüft, ob das Studienangebot den Anforderungen entspricht, ob beispielsweise das Studienprogramm in der vorgesehenen Zeit absolviert werden kann, die Module tatsächlich an den Qualifikationszielen ausgerichtet sind und es entsprechende Berufsfelder für die Absolventen gibt. Externe Gutachter prüfen im Auftrag einer Akkreditierungsagentur die Erfüllung der Standards und bescheinigen diese mit einem Qualitätssiegel. Da eine solche Akkreditierung immer befristet ist und die Studiengänge regelmäßig reakkreditiert werden müssen, findet in diesem Rahmen zusätzlich zur Qualitätssicherung innerhalb der Fakultät eine regelmäßige externe Qualitätskontrolle der Studiengänge statt.
Die erfolgreiche Akkreditierung bedeutet für einen Studiengang nicht nur die Verleihung eines Gütesiegels durch eine externe Agentur, sondern einen umfassenden internen und externen Qualitätssicherungsprozesses.
Die erfolgreiche Akkreditierung unserer neuen BA/MA-Studiengänge durch die Evaluierungsagentur AQAS ist daher nicht nur eine Auszeichnung für das Studienangebot, sondern auch eine Bestätigung für das Qualitätsmanagement der Fakultät.

 

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